Annahme
Es werden nur Materialen entgegengenommen, welche wiederverwertet werden können. Je nach Verwendungsmöglichkeit und Anlieferungszustand des Materials gelten unterschiedliche Preise.
Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen zwei Arten von Bauabfällen:
Sauberes Aushubmaterial (gemäss VVEA)
Beim sauberen Aushubmaterial handelt es sich um natürliche Bauabfälle ohne Fremdanteile wie z.B. Betonabbruch, Mischabbruch, Ausbauasphalt etc. Für sauberen Kies, der sich im Kieswerk brechen und aussieben lässt, kann je nach Qualität und Menge eine entsprechende Vergütung bezahlt werden. Für die übrigen Materialien wird je nach Verwendbarkeit bzw. Aufwand für die Entsorgung eine Gebühr verlangt.
Ausbruchmaterial (gemäss VVEA)
Hierbei handelt es sich um inerte Bauabfälle wie Betonabbruch, Mischabbruch, Ausbauasphalt, Backsteine etc. Je sauberer getrennt die Materialien angeliefert werden, desto günstiger ist die Entsorgung. Gerne beraten wir Sie bei Entsorgungsproblemen.
Eingangskontrolle
Materialanlieferer haben sich vor dem Entleeren ihrer Ladung bei der Dispo zu melden, wo das Liefermaterial gewogen, begutachtet und ein entsprechender Lieferschein ausgestellt. Anschliessend wird das Material zu der dafür vorgesehenen und entsprechend angeschriebenen Abkippstelle geführt. Dort erfolgt eine visuelle Endkontrolle durch das Personal des Kieswerkes, welches nochmals die Materialkategorie überprüft. Im Zweifelsfalle entscheidet die Betriebsleitung endgültig. Den Anweisungen des Kieswerkpersonals ist strikte Folge zu leisten.
Nicht angenommen werden Ladungen, die ganz oder auch nur teilweise aus folgenden Materialien bestehen:
- Textilien, Kunststoffe, Metalle
- Holz oder andere organische Stoffe (Ausnahme: Oberboden, Unterboden)
- Kehricht jeglicher Art
- Sonderabfälle
Entspricht das angelieferte, bereits abgekippte Material nicht den vorgeschriebenen Anforderungen (Verunreinigung durch Fremdstoffe), wird es zulasten des Anlieferers wieder aufgeladen bzw. entsorgt.
Im Übrigen verweisen wir auf die Abfallverordnung VVEA (Art. 16) und Merkblätter der Verbände ARV und FSKB.